Was kannst Du tun? : Leitfaden bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot
Schüler, Eltern oder Lehrer, die den Eindruck haben, dass an ihrer Schule Lehrer oder im Lehrbetrieb tätige Personen gegen das schulische Neutralitätsgebot verstoßen, sollten sich zunächst über den Beutelsbacher Konsens und seiner rechtlichen Verankerung in Niedersachsen informieren. Dies kannst du hier tun.
Inhalt
Kurz orientiert
Was ist bei Verstößen zu tun?
- Informiere Dich über das Neutralitätsgebot
- Tausche Dich mit deinen Vertrauenspersonen aus
- Suche das Gespräch mit dem Lehrer
- Informiere die Elternvertreter
- Erst danach gehe zur Schulleitung
- Beschwere Dich beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
Wie erkenne ich Verstöße gegen das Neutralitätsgebot?
Die erste Aufgabe ist immer zu prüfen, inwiefern tatsächlich ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorliegt. Hinweise für einen Verstoß liegen vor, wenn…
- Unterrichtsmaterialen eingesetzt werden, die nur eine einseitige Bewertung und keine kontroverse Diskussion zulassen,
- eine Partei oder Sachverhalt entweder nur positiv oder negativ dargestellt werden,
- die Lehrperson den Schülern in irgendeiner Weise vermittelt, die Äußerung einer abweichenden Meinung könnte sich negativ auf ihre Note auswirken,
- die Lehrperson Argumente pauschal als fremdenfeindlich, rassistisch, diskriminierend oder menschenverachtend bewertet, obwohl diese sich innerhalb des Grundgesetzes bewegen.
Dabei solltest Du beachten, dass Meinungsäußerungen einer Lehrperson grundsätzlich legitim sind, so lange sie als solche gekennzeichnet werden. Ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn die Lehrperson ihre herausgehobene Stellung missbraucht, um einseitig zu indoktrinieren bzw. zu manipulieren.
Ausdrücklich befürwortet die AfD, dass auch Themen und Positionen der Partei kontrovers im Unterricht thematisiert werden.
Vertrauenspersonen informieren
Wenn deiner Meinung nach allerdings ein Verstoß vorliegt, dann solltest Du zunächst unbedingt ein Gespräch mit einer Vertrauensperson führen.
Oftmals werden Schülerbeschwerden pauschal als Denunziation abgewertet. Deshalb besteht verständlicherweise Angst, dass das Ansprechen des Fachlehrers negative Auswirkungen haben könnte. Es bedarf also Mutes und entsprechenden Vorwissens, gegen Verstöße vorzugehen.
Grundsätzlich sollte aber davon ausgegangen werden, dass die rechtsüberschreitende Lehrperson keine bösen Absichten hat und es ihr aufgrund ihres persönlichen Einsatzes nicht bewusst ist, dass ihr Unterricht den Bereich der Neutralität verlassen hat. Die Grenzen können durchaus fließend sein und sind oftmals nicht eindeutig bestimmbar. Eine professionelle Lehrkraft wird darauf bedacht sein, Rückmeldungen von Schülern ernst zu nehmen.
Gespräch mit dem Fachlehrer
Stelle im Gespräch deine Wahrnehmung der Situation im Unterricht dar. Auf eine Wertung solltest Du zunächst verzichten, um Dich nicht dem Vorwurf einer Vorverurteilung auszusetzen.
Erkläre dem Fachlehrer, warum Du die Situation so empfunden hast, dass es keine Möglichkeit für einen offenen Austausch der Meinungen gab.
Für eine gute und fundierte Begründung sollte ggfs. auf verwendete Unterrichtsmaterialien, Hausaufgaben, Tafelbilder etc. Bezug genommen werden. Auch die Rechtshinweise auf dieser Internetseite geben für die Gesprächsführung eine gute Hilfestellung.
Für dieses Gespräch kann man auch weitere Personen hinzuziehen, die Unterstützung leisten können. Dies könnten der Klassensprecher bzw. ein Vertreter der Schülervertretung, ein Vertrauenslehrer oder auch der Klassenlehrer sein.
Was passiert, wenn das Gespräch erfolglos bleibt?
Weitere Schritte sollten nur erwogen werden, falls gegen das Neutralitätsgebot weiterhin verstoßen wird.
Elternvertreter informieren
Sollte die Lehrperson keinerlei Einsicht zeigen, da sie absichtlich tendenziösen Unterricht für richtig hält, sollte der Elternvertreter der jeweiligen Klasse informiert werden, so dass dieser ggfs. ein Gespräch mit der Lehrkraft führen kann.
Schulleiter einschalten
Erst wenn auch dieses Gespräch mit dem Fachlehrer keinerlei Erfolg gezeigt hat oder der Elternvertreter nicht aktiv wird, sollte die Schulleitung eingeschaltet werden. Der Schulleiter ist der Disziplinarvorgesetze des Fachlehrers und muss bei einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot eingreifen.
Der Weg zur Landesschulbehörde
Wenn Du den entsprechenden Weg über ein persönliches Gespräch, Hinzuziehung des Elternvertreters und der Schulleitung gegangen bist, aber das Ergebnis nicht die erhoffte Wirkung gezeigt hat, besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei dem für Dich zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Die Adressen der zugehörigen Netz-Seiten findest du in der rechten Spalte auf der folgenden Netz-Seite: https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder uns etwas mitteilen möchten, schreiben Sie uns gerne eine Mail an