Auf den Punkt gebracht : Das Neutralitätsgebot
Grundsätzlich gilt, dass Schulen und Lehrer zur Neutralität in parteipolitischen Fragen verpflichtet sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Schüler nicht einseitig von Lehrern beeinflusst werden. Um dies zu erreichen, wurde der sog. Beutelsbacher Konsens entwickelt. In diesem werden Grundsätze der politischen Bildung an Schulen festgelegt, die die Einhaltung des Neutralitätsgebotes verwirklichen.
Das Neutralitätsgebot lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen:
- Überwältigungsverbot
- Lehrer dürfen ihren Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen. Stattdessen sollen sie dazu ermutigen, selbstständig zu denken und eigene Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Kontroversitätsgebot
- Im Unterricht müssen gegensätzliche Meinungen ausgewogen behandelt werden. Dies ermöglicht den Schülern, ein umfassendes Verständnis für komplexe Themen zu entwickeln und ihre eigenen Standpunkte zu reflektieren.
- Schülerorientierung
- Schüler müssen in der Lage sein, sich selbst ihre Meinung bilden zu können. Lehrer sollten Schülern die notwendigen Werkzeuge und Informationen zur Verfügung stellen, um eine informierte und reflektierte Meinungsbildung zu ermöglichen.
Zusätzlich zu diesen Grundsätzen ist es wichtig zu betonen, dass das Neutralitätsgebot nicht bedeutet, dass politische Themen vermieden werden sollten. Im Gegenteil, Schulen sollen Schülern ermöglichen, sich aktiv mit politischen Fragen auseinanderzusetzen und ein Verständnis für demokratische Prozesse zu entwickeln. Dabei sollten jedoch stets verschiedene Perspektiven berücksichtigt und eine objektive, unparteiische Herangehensweise gewahrt werden.